30.05.2024: Mahnwache gegen das neue Schulgesetz

Seit dem Winter beschäftigt uns auch das Berliner Schulgesetz, denn die Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch hat es überarbeitet. Den Referentenentwurf stellte sie kurz vor Weihnachten vor.  Im Januar hat der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen dazu sehr kritisch Stellung bezogen. 

Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte hat als Monitoringstelle des Landes Berlin am 17. Januar unter der Überschrift „Berliner Landesrecht muss endlich den Anforderungen der UN-BRK gerecht werden“ kritisiert: „Aktuell wird das Berliner Landesrecht den Anforderungen der UN-BRK kaum gerecht. Ein Beispiel ist, dass im Berliner Schulgesetz (SchulG Berlin) kein vorbehaltloses Recht auf schulische Inklusion verankert ist, wodurch Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen der Zugang zu regulären Schulen erschwert wird.“

Am Donnerstag kommt das neue Schulgesetz ins Parlament

Am Donnerstag, den 30. Mai, berät der Bildungsausschuss das Gesetz zum ersten Mal. Einiges von der Kritik der Verbände wurde aufgenommen, vieles aber nicht. Das Gesetz verankert immer noch kein vorbehaltloses Recht auf Inklusion. Das ist falsch und das wollen wir am 30. Mai mit einer Mahnwache vor dem Abgeordnetenhaus in der Niederkirchnerstr. 5. 10117 Berlin, den Mitgliedern des Bildungsausschusses deutlich sagen: „Inklusion beginnt im Schulgesetz!“ Nur dann erfüllt das Schulgesetz das Versprechen der Senatorin: mehr Chance für alle Kinder. Aktuell verschlechtert dieses Schulgesetz die Chancen zur gleichberechtigten Teilhabe an Bildung für Kinder und Jugendliche mit Behidnerungen und chronischen Krankheiten in Berlin.

Im offenen Brief des Bündnisses an die Bildungssenatorin sind einige zentrale Kritikpunkte aufgeführt, deren Aufnahme wir fordern.

Kommt zur Mahnwache vor dem Abgeordnetenhaus

Was könnt Ihr tun? Kommt allein, mit der ganzen Familie, mit Freund:innen und Vertrauten aus Euren Netzwerken zur Mahnwache. Von 13 – 19 Uh vor dem Abgeordnetenhaus in der Niederkirchnerstr. 5. 10117 Berlin. Jede Minute Support zählt. Kommt kurz dazu, für 30 Minuten, für eine Stunde, für den ganzen Nachmittag und unterstützt uns und unsere Botschaft. Mit Präsenz, mit Reden, mit Liedern und Gedichten, mit Plakaten, mit Pfeifen und Trommeln. Bitte tragt Euch in die Planungstabelle ein, damit wir wissen, wie viele wir am 30. Mai sein werden: https://dud-poll.inf.tu-dresden.de/mahnwache/ 

Der Aufruf zur Mahnwache zeigt ein Megaphon. Die Überschrift lautet; Komm zur Mahnwache! Parallel zu den Beratungen des neuen Schulgesetzes. Am 30 Mai 2024 von 13 bis 19 Uhr vor dem Berliner Abgeordnetenhaus.

14.05.2024: Inklusion beginnt im Schulgesetz, Frau Senatorin!

Liebe Berliner Bildungssenatorin Frau Günther-Wünsch,

am 30. Mai 2024 wird im Bildungsausschuss des Abgeordnetenhauses über Ihr Vorhaben beraten, das Berliner Schulgesetz zu ändern. Sie bewerben es verheißungsvoll mit “Gleiche Chancen für alle Kinder!”.

Wir haben nur eine Frage: Sind Sie bereit, endlich den Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung, also die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an Bildung, im Berliner Schulgesetz zu verankern, sodass „Gleiche Chancen für alle!“ auch für Kinder mit Behinderungen gilt?

Wir sind schockiert und beunruhigt über Ihre Aussagen im Bezirkselternausschuss1 Treptow-Köpenick am 16. April 2024. Sie haben gesagt, der Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung stehe ja in der UN-Behindertenrechtskonvention und die Eltern könnten doch klagen. Zudem haben Sie gesagt, Sie fänden es unehrlich, diesen Rechtsanspruch im Berliner Schulgesetz zu verankern, da er nicht erfüllt werden könne.

Aus unserer Sicht stellt dies eine in Kauf genommene Entrechtung von Kindern mit Behinderung dar. Der rechtswidrige Zustand besteht so lange, bis Eltern mit genügend Zeit, Kraft und Geld sich durch alle Instanzen geklagt haben.

Wir hoffen doch, die Senatsverwaltung erkennt die dramatischen Auswirkungen für betroffene Kinder und ihre Eltern. In Berlin sind nach Schätzungen über 1000 Kinder mit Behinderungen unbeschult (geflüchtete Kinder mit Behinderungen noch nicht mitgerechnet), sehr viele kurzbeschult, und sehr viele verlassen trotz des Potenzials aufgrund mangelnder Förderung die Schule ohne Abschluss.

Der Rechtsanspruch auf inklusive Bildung und Beschulung besteht als ein Menschenrecht der Kinder in der UN-Behindertenrechtskonvention schon lange und aus gutem Grund. Es handelt sich um ein Menschenrecht, das nicht in Abhängigkeit der Haushaltslage2 gelenkt oder entschieden werden darf. Es muss Priorität haben.

Unser Anliegen ist es, dass alle Kinder, unabhängig von Herkunft, Religion, Behinderungen oder anderen Merkmalen gemeinsam leben und lernen. Dazu gehört, dass jedes Kind wohnortnah eine Schule besuchen kann, in der es genau die Unterstützung und Förderung bekommt, die es jeweils benötigt, um seine Stärken zu entwickeln, sein Potenzial zu entfalten und sich als Teil der Gesellschaft zu begreifen.

Ihr neues Schulgesetz macht uns traurig, denn es offenbart, dass Sie sich nicht für alle Kinder einsetzen, sondern Kinder mit Behinderungen noch mehr ausschließen werden als bisher schon. Falls Ihre bisherigen Pläne so umgesetzt werden, bleiben noch mehr Kinder trotz Schulplatz an Regel- oder Förderschule aufgrund mangelnder individuell angemessener Vorkehrungen unbeschult, und der Trend zu noch mehr Trennung von Kindern mit und ohne Behinderung in separaten Schulen wird fortgesetzt. Es wäre schön, wenn wir uns irren und Sie uns mit der weiteren Überarbeitung des Schulgesetzes zeigen, dass Inklusion auch für Sie ein Menschenrecht bedeutet, einschließlich individuell angemessener Vorkehrungen in jedem Einzelfall.

Unsere Forderungen:

1. Angemessene Vorkehrungen
Der Rechtsanspruch auf angemessene Vorkehrungen (Artikel 24, UN-Behindertenrechtskonvention) muss ins Berliner Schulgesetz aufgenommen werden. Angemessene Vorkehrungen sind Maßnahmen, die im Einzelfall eines jeden Kindes oder Jugendlichen mit Behinderungen geeignet und erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass sie gleichberechtigt mit allen anderen ihre Rechte wahrnehmen und ausüben können. Das kann beim einen Kind der rollstuhlgerechte Zugang sein, beim nächsten Kind ein absolut ruhiger Raum zum Lernen, und beim dritten Kind eine Lehrkraft, die unterstützte Kommunikation beherrscht. Bei anderen Kindern kann das eine individuell bedarfsgerechte Schulassistenz im Sinne des Teilhaberechts sein oder ein Raum für Pflege. Die Liste der individuell notwendigen angemessenen Vorkehrungen ist so vielfältig wie unsere Gesellschaft. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet zum Schaffen von angemessenen Vorkehrungen und darf nicht aufgrund vermeintlich mangelnder Ressourcen und Mittel entfallen.

2. Schulplatzvergabe
Es gibt Schulen in Berlin, die sich sehr engagiert um Inklusion bemühen. Sie dürfen nicht ausgebremst werden. Darum muss das Berliner Schulgesetz für alle Schulen die Möglichkeit vorsehen, Kinder mit Behinderungen vorrangig bei der Schulplatzvergabe zu berücksichtigen.

3. Ganztag:
Berliner Kinder werden bis Klasse 6 in Regelschulen mit Hort-Angeboten beschult. Ab Klasse 7 sind die vorhandenen Ganztagsangebote für die Bedarfe von Kindern mit Behinderungen oft nicht mehr angemessen, weil sie sich nur auf Unterrichtszeiten beziehen. Gleichzeitig verfügen die Förderschulen über Angebote am frühen Morgen und bis in den späten Nachmittag. Daraus ergibt sich eine Ungleichbehandlung, die der UN-Behindertenrechtskonvention widerspricht. Für Eltern von Kindern mit Behinderungen bedeutet das, sie müssen ihre Berufstätigkeit aufgeben oder mindestens stark einschränken, wenn sie sich weiterhin für die Regelbeschulung ihres Kindes entscheiden. Bitte verankern Sie daher für Kinder mit allen Förderschwerpunkten den Rechtsanspruch auf Ganztag bis 18 Uhr im Berliner Schulgesetz auch ab Klasse 7 an Regelschulen, um diese Diskriminierung zu beenden, mindestens aber um ein echtes Wahlrecht zu schaffen.

4. Individuelle Bedarfe:
Die Errungenschaften des Bundesteilhabegesetzes müssen sich auch im Berliner Schulgesetz widerspiegeln, weil viele Kinder individuell angemessene Vorkehrungen benötigen. Kinder haben ein Recht auf ein Teilhabeplanverfahren nach dem Bundesteilhabegesetz. Das gilt natürlich auch für das Lebensumfeld Schule und muss deshalb auch im Schulgesetz stehen. In einem Teilhabeplanverfahren wird genau untersucht, was das konkrete Kind benötigt, um an Bildung teilhaben zu können. Selbstverständlich besteht dieses Recht auch vor der Einschulung, damit Teilhabe an Bildung von Anfang an möglich ist.

Es genügt nicht, wenn Rechtsansprüche in anderen Landes- und Bundesgesetzen oder der UN-Behindertenrechtskonvention enthalten sind, sondern sie müssen endlich ins Berliner Schulgesetz, um im Kontext Schule verankert zu werden.

Liebe Frau Senatorin Günther-Wünsch, passen Sie jetzt trotz der schwierigen Haushaltslage das Schulgesetz rechtskonform an und priorisieren Sie dies. Im Sinne einer inklusiven Gesellschaft und aller Kinder mit und ohne Behinderungen – und ihrer Familien.

Mit erwartungsvollen Grüßen,
Ihr Berliner Bündnis für schulische Inklusion

Rechtsgrundlagen/ rechtliche Hintergründe und Konkretisierungen:

zum Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung:
Der Rechtsanspruch auf inklusive Bildung und Beschulung besteht als ein Menschenrecht der Kinder, in der UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 24). Die Verpflichtung zur Umsetzung ergibt sich aus Artikel 24 Abs. 1 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 UN-BRK. („Völkerrechtliche Verträge werden über die spezielle Vorschrift des Art. 59 Abs. 2 GG in das deutsche Recht einbezogen.“ Quelle: Herdegen, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Loseblattsammlung, 37. Ergänzungslieferung (Stand: August 2000), Art. 25 Rdnr. 20.)
Auch in der Schule müssen die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2, Grundgesetz) und ein selbstbestimmtes Leben verwirklicht werden. Eine Benachteiligung aufgrund der Behinderung ist nicht zulässig (Artikel 3, Grundgesetz).

zu Forderung 1:
Das Recht auf angemessene Vorkehrungen ist in Art. 24 Abs. 2c, d und e der UN-Behindertenrechtskonvention enthalten sowie im § 5 Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz: “(1) Angemessene Vorkehrungen sind Maßnahmen, die im Einzelfall geeignet und erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen ihre Rechte wahrnehmen und ausüben können und die die öffentliche Stelle nicht unverhältnismäßig oder unbillig belasten. (2) Die Versagung angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen zur gleichberechtigten Wahrnehmung ihrer Rechte ist eine Diskriminierung im Sinne dieses Gesetzes.”
Um diesen Rechtsanspruch im Bereich Schule in Berlin zu verankern, muss er ins Schulgesetz aufgenommen werden.

zu Forderung 2:
Aktuell ist in § 37a Abs. 3 SchulG geregelt, dass Inklusive Schwerpunktschulen Kinder mit Förderschwerpunkt bei der Vergabe der Schulplätze bevorzugen dürfen und in § 10 Abs. 2 SopädVO steht, dass sie bis zu 3 (oder unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise 5) Kinder mit Förderschwerpunkt pro Klasse aufnehmen dürfen.

Für andere Regelschulen gilt das nicht und das hat schwerwiegende Folgen: Schulen, die von sich aus großes Engagement zeigen, inklusiv zu arbeiten, sich weiterbilden, geeignete Materialien erwerben etc, können aufgrund steigender Schüler*innen-Zahlen nur noch sehr schwer vermehrt behinderte Kinder aufnehmen, weil es nicht zulässig ist, den Förderschwerpunkt bei der Vergabe der Schulplätze besonders zu berücksichtigen.

Damit alle Regelschulen Kinder mit Behinderungen aufnehmen können und eine freie Schulwahl möglich ist, müsste dies in § 54 Abs. 2 SchulG in ähnlicher Weise für alle Schulen ergänzt werden, wie es im Moment nur für Inklusive Schwerpunktschulen festgelegt ist.

zu Forderung 3:
Aktuell sind Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Klassen 7 bis 10 vom Besuch einer allgemeinen Schule (Regelschule) ausgeschlossen, sofern sie Bedarf an ergänzender Betreuung bzw. Ergänzende Förderung und Betreuung
(eFöB) außerhalb der Unterrichtszeiten haben. Sie sind damit vom Recht auf inklusive Beschulung und dem entsprechenden schulgesetzlichen Anspruch, z.B. § 36 Abs. 2 S. 3 und Abs. 4 SchulG ausgeschlossen.
Im Schulgesetz selbst ist kein entsprechender Anspruch geregelt. Die Regelungen zum eFöB (§ 19 SchulG) sind an Regelschulen auf die Jahrgangsstufen 1 bis 6 beschränkt.
Für Kinder mit Bedarfen ab Klasse 7 besteht gem. § 19 Abs. 6 S. 2 SchulG ein entsprechender Anspruch nur beim Besuch von Förderschulen bzw. Auftragsschulen. Ein Anspruch auf eFöB ergibt sich für sie aus den Regelungen des § 28a SodPädVO bei Beschulung an einer Regelschule. Die Regelungen stehen dabei im Einzelfall zueinander im Widerspruch. Ebenfalls sind sie nur auf Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarfen in den Förderschwerpunkten „Geistige Entwicklung“ und „Autismus“ beschränkt.
Ein Ausschluss besteht daher unabhängig von der Schulform ab Klasse 7 bereits aus den landesgesetzlichen Regelungen für Kinder mit Bedarfen auf eFöB, die anderen sonderpädagogischen Förderbedarfen zugeordnet sind.
Für Kinder mit den festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfen im Bereich „Geistige Entwicklung“ sowie „Autismus“ sind die Regelungen des SchulG und der SodPädVO zu harmonisieren. Um das Recht auf inklusive Beschulung für alle Kinder umzusetzen, ist eine Anpassung des § 19 SchulG unabhängig vom sonderpädagogischen Förderbedarf sowie des Ortes der Beschulung notwendig.

zu Forderung 4:
§ 5a “Zusammenarbeit Schule und Jugendamt” des Schulgesetzes muss um die Pflichten aus dem Teilhaberecht ergänzt werden, im Hinblick auf die Ermöglichung einer rechtskonformen Teilhabeplanung, u.a. Bewilligung individueller Schulassistenz oder auch bezogen auf die Schnittstellen mit anderen Rechtskreisen, sowie die Tatsache, dass bei Vorliegen von Behinderungen die Fallverantwortung sehr klar bereits gesetzlich geregelt ist. Der Teilhabefachdienst hat die Aufgabe, die individuell angemessenen Vorkehrungen im Rahmen einer gemeinsamen Teilhabeplanung zu ermitteln. Die Fallverantwortung und Aufgabe der Koordination liegt beim Teilhabefachdienst, beginnend bei der Bedarfsermittlung, individuell über die Lebensbereiche. Erst dann kommt die Abklärung, welche Stelle genau welche dieser Bedarfe ggf. vorrangig decken muss. Ein Anrecht auf die Durchführung des individuellen, ausschließlich personenzentrierten Teilhabeplanverfahrens im Hinblick auf die Einschulung bereits vor Schulplatzvergabe muss in § 5a SchulG verankert werden, damit ein adäquater Schulplatz vergeben werden kann, angemessene Vorkehrungen rechtzeitig geschaffen werden und Beschulung, Unterstützung, Hilfsmittel, Abbau von Barrieren in Vollzeit wie für alle anderen Kinder auch ab Einschulung gewährleistet ist. Rechtsgrundlage im Bundesteilhabegesetz: Die Ermittlung der individuell angemessenen Vorkehrungen muss im Rahmen einer gemeinsamen Teilhabeplanung erfolgen (Kap 2-4 Teil 1 SGB IX), da die Schule eine “andere öffentliche Stelle” gemäß § 22 SGB IX ist. Die Reihenfolge des Teilhabeplanverfahrens ist dabei zwingend zu beachten: Am Anfang steht die personenzentrierte Bedarfsermittlung über die Lebensbereiche, erst dann folgt das weitere vorgegebene Instrument der Teilhabekonferenz, und erst in der Teilhabekonferenz muss besprochen werden, wer mit etwaigen Beteiligten wann welche Schritte geht – nicht andersherum.

  1. Die Sitzungen der Bezirkselternausschüsse sind an sich nicht öffentlich, aber die BEA-Vertreter*innen der Schulen sind gehalten, andere Eltern über relevante Inhalte aus den Ausschüssen zu informieren. ↩︎
  2. Im Übrigen sind Förderschulplätze sehr teuer, denn der Assistenzbedarf eines Kindes sinkt nicht mit dem Verschieben an einen anderen Ort. Ebenso ist Nicht- und Kurzbeschulung teuer, da sie meistens die Arbeitslosigkeit von Elternteilen nach sich zieht, und zukünftig auch häufig die Arbeitslosigkeit des dann erwachsenen Kindes. ↩︎

27.02.2024: Gemeinsam für inklusive Bildung: 15.30 Uhr Demo zur BRK-Konferenz am ALEX!

Wie ihr wisst, wurde Deutschland von den Vereinten Nationen (UN) auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geprüft. Die Kritik am Mangel an inklusiver Bildung in Deutschland ist mehr als deutlich! Die Bundesregierung wird aufgefordert, umfassende Aktionspläne vorzulegen. Unser offener Brief* an die Bundesregierung blieb bisher unbeantwortet.

Solidaritäts- und Protestaktion #InklusiveBildungJETZT
Am kommenden Dienstag, den 27. Februar 2024, findet die BRK-Konferenz „Wie weiter nach der 2. Staatenprüfung?“ statt. Dies ist unsere Chance, unsere Stimmen zu erheben und ab 15:30 Uhr vor dem Berliner Congress Center (BCC) gemeinsam für #InklusiveBildungJETZT! zu demonstrieren!

Dienstag, 27. Februar 2024
15:30 – 16:30 Uhr
Berliner Congress Center, Alexanderstr. 11, 10178 Berlin

Social Media Protest #InklusiveBildungJETZT
Für diejenigen, die nicht dabei sein können, gibt es eine wichtige Möglichkeit, die Demo zu unterstützen: Teilt eure Protestbotschaften in den sozialen Netzwerken, verbreitet die Botschaft von #InklusiveBildungJETZT!

Weitere Hashtags dazu: #BRKKonferenz2024  #UNBRK #InklusiveBildungJETZT  #SolidaritätFürInklusiveBildung  #InklusiveBildungIstMenschenrecht

Gemeinsam für eine inklusive Bildung – wir zählen auf eure Unterstützung!

10.10.2023: #InklusiveBildungJetzt! Der Bund ist gefordert

Es besteht dringender Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor allem im Bereich inklusiver Bildung (Artikel 24 UN-BRK)!

Das ist die Botschaft eines Offenen Briefes, den auch der Berliner Bündnis für schulische Inklusion gezeichnet hat, der am Dienstag, den 10. Oktober 2023, in Berlin übergeben wird.

Initiatorinnen der Aktion sind Eltern von Kindern mit Behinderung aus mehreren Bundesländern, die am 29./30. August bei der UNO in Genf anlässlich der Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gegen die fehlende Realisierung der inklusiven Bildung protestiert hatten.

Eine Gruppe von Aktivistinnen  stehen vor dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, In Ihren Händen halten sie den Offenen Brief #InklusiveBildungJetzt! und Blätter mit den Logos der 130 unterzeichnenden Verbände und Organisatioen.

Unterzeichnet haben den Brief bisher mehr als 130 Verbände und Organisationen sowie mehr als 1.000 Einzelpersonen aus ganz Deutschland, darunter viele Eltern von Kindern mit Behinderung und in der Bildungspraxis und der Wissenschaft Tätige. Zu den erstunterzeichnenden Verbänden gehören zum Beispiel der Deutsche Paritätische Gesamtverband, die Sozialverbände VdK und SoVD, der Grundschulverband, die Gewerkschaft GEW, der Verband Sonderpädagogik, das Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit, die LIGA Selbstvertretung und zahlreiche Selbstvertretungs- und Elternorganisationen.

Der Brief richtet sich bewusst nicht an die Bundesländer, sondern an den Bund. Denn Deutschland als Gesamtstaat muss sich nach der deutlichen Rüge durch den UN-Fachausschuss bei der Staatenprüfung in Genf Ende August, so die Unterzeichner, endlich seiner vollen Verantwortung für inklusive Bildung in Deutschland stellen und darf das nicht allein den Bundesländern überlassen. Janine Schott vom Berliner Bündnis für Schulische Inklusion, die gemeinsam mit anderen Engagierten in einem Protestcamp in Genf vor Ort dabei war, sagt für die Unterzeichner: „Deutschland als Ganzes ist die völkerrechtliche Verpflichtung eingegangen. Deshalb muss nun Schluss sein mit dem steten Verweis auf den Föderalismus: „Da können wir als Bund leider nichts tun.“ Und der Haltung: Wir waschen unsere Hände in Unschuld.“

Formuliert sind im Brief vier konkrete Forderungen:

  1. Der Bund muss auf umfassende Aktionspläne für inklusive Bildung durch die Länder dringen.
  2. Er muss eine einheitliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich sicherstellen.
  3. Der Staat muss in allen Bereichen die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention offensiv vertreten.
  4. Die Bundesregierung muss eine bundesweite Aufklärungskampagne starten, die deutlich macht: Inklusion ist Menschenrecht und damit Pflicht, keine Kür und vor allem nicht in das Belieben der Länder gestellt.

Hier kann der offene Brief an den Bund #InklusiveBildungJetzt! mit allen (bisher) Zeichnenden heruntergalden werden:

Hier können Sie den Brief noch mit unterzeichnen:

http://allianz-inklusive-bildung.de/unterzeichne-den-offenen-brief/

02.09.2023: Zurück aus Genf – Schämt Euch! Die richtige Parole für den Protest

Über 30 Eltern aus dem ganzen Bundesgebiet waren am 29. und 30. August nach Genf gereist. Sie begleiteten die Staatenprüfung der Bundesrepublik vor dem Fachausschuss der UN-BRK einem Protestcamp auf dem Place des Nations. Auch aus Berlin waren wier Aktivist:innen dabei. Leider kommen sie mit allem anderen als guten Nachrichten aus der Schweiz zurück. Denn es kann kaum eine größere Diskrepanz geben zwischen dem, was die Zivilgesellschaft zum Stand der Umsetzung der UN-BRK berichtet hat und dem, was die Bundesregierung dazu zu sagen hat.

Die erste Stellungnahme der UN zu den zwei „dollen“ Tagen fällt sehr kritisch aus: https://unric.org/de/behinderung31082023/

Hier ein Bericht zur Staatenprüfung, der auch über den Elternprotest berichtet: https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2023-08/59984562-un-kritik-an-deutschlands-umgang-mit-menschen-mit-behinderung-016.htm

Die Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-BRK, das Deutsche Institut für Menschenrechte, veröffentlichte diese Stellungnahme am 30. August: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/menschenrechtsinstitut-fordert-mehr-einsatz-fuer-inklusion-von-menschen-mit-behinderungen. Die Delegation war auch in Genf und besuchte das Protestcamp und sprach mit den Eltern. Außerdem erstatteten sie dem Ausschuss Bericht und verfolgten die Anhörung.

Wir waren uns im Vorfeld nicht sicher, ob diese Parole auf dem Banner für den Elternprotest die richtige ist. Leider mussten wir feststellen, dass es zur erschütternden Selbstgewissheit und Ignoranz, mit der sich der Delegationsleiter, Staatssekretär Dr. Schmachtenberg vom BMAS und auch andere Vertreter:innen (etwa der KMK) vor dem Fachausschuss präsentierten, nichts besseres zu sagen gibt.

August 2023: Deutschland vor Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) – Wir protestieren mit anderen Eltern in Genf

Eltern aus verschiedenen Teilen Deutschlands setzen ein klares Zeichen für inklusive Bildung und die Gleichberechtigung von Kindern mit Behinderungen. Anlässlich der bevorstehenden Staatenprüfung in Genf am 29. und 30. August 2023 werden sich über 30 Elternteile aus acht Bundesländern vor dem UNO-Gebäude versammeln, um auf die prekäre Situation von behinderten Kindern und Jugendlichen  in Deutschland aufmerksam zu machen. Die Initiative geht von mittendrin e.V. aus Köln (Link: https://www.mittendrin-koeln.de/mitmachen/kommt-mit-nach-genf) aus und wird vom Berliner Bündnis für schulische Inklusion und weitern engagierten Elterninitiativen und Organisationen unterstützt.

Die zentrale Kritik der Eltern richtet sich gegen die mangelhafte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland. Um auf die Missstände hinzuweisen, wurde von der Elternbewegung auch eine offizielle Stellungnahme beim UN-Fachausschuss eingebracht, die die Versäumnisse der Politik und die Situation für Kinder mit Behinderungen schildert. Insbesondere bemängeln sie das Festhalten an segregierenden Sonderschulen und den Umstand, dass das sogenannte Elternwahlrecht als Rechtfertigung für den Erhalt von Förderschulen genutzt wird. Dieses scheinbare Wahlrecht erweist sich oft als Illusion, da Eltern oft nur die Wahl zwischen unzureichend ausgestatteten Regelschulen und Förderschulen haben. (Link zur englischen und deutschen Version: https://www.mittendrin-koeln.de/aktuell/detail/der-uno-ist-unser-foederalismus-egal)

„Als mein Sohn in die Schule kam, habe ich trotz Klage keinen Schulplatz an der inklusiv gut ausgestatteten Gemeinschaftsschule, in die seine große Schwester geht, bekommen, sondern musste ihn an der Regelschule mit nur einer Sonderpädagogin einschulen” erzählt Sandra Nedeleff vom Berliner Bündnis für schulische Inklusion. “Von den ihm zugemessenen 8 Förderstunden für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung findet, wenn überhaupt, nur eine in der Woche statt. Den Rest muss die einzige Sonderpädagogin der Schule im Regelunterricht vertreten – und das erleben viele behinderte Kinder an Berliner Schulen so.” Daher sei es für sie auch sofort klar gewesen, als Vertreterin des Berliner Bündnisses für schulische Inklusion mit nach Genf zu fahren und sich an dem Protestcamp der Eltern zu beteiligen.

Berlin ist dabei kein Einzelfall, denn auch andere Bundesländer weisen erhebliche Defizite in der Umsetzung der UN-BRK auf. Die Elternproteste rücken diese dringend benötigte Veränderung in der Bundesrepublik ins Licht. Die Kritik der Eltern findet Unterstützung durch namhafte Institutionen wie den Deutschen Behindertenrat und das Deutsche Institut für Menschenrechte. Beide haben ihre Parallelberichte veröffentlicht, die im Vorfeld der Staatenprüfung in Berlin vorgestellt wurden. Der Deutsche Behindertenrat bemängelt das Fehlen einer klaren Strategie für inklusive Bildung in Deutschland, während das Deutsche Institut für Menschenrechte eine allgemeine Stagnation in der schulischen Inklusion feststellt.

Der UN-Fachausschuss wird die eingereichten Parallelberichte sowie weitere Berichte aus der Zivilgesellschaft in den Beratungsprozess mit der Bundesregierung einbeziehen. Insbesondere im Bereich inklusive Bildung (Art. 24 UN-BRK) deutet sich eine Rüge Deutschlands für die mangelhafte Umsetzung der UN-BRK an.

Das Berliner Bündnis für schulische Inklusion zeigt Solidarität mit den protestierenden Eltern und beteiligt sich aktiv am Protestcamp in Genf. Vier Elternteile aus Berlin werden vor Ort sein, um sich für eine dringend benötigte Verbesserung der inklusiven Bildung einzusetzen.


Link zum Parallelbericht des Deutschen Behindertenrats: https://www.deutscher-behindertenrat.de/ID292569

Link zum Parallelbericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/parallelbericht-an-den-un-ausschuss-fuer-die-rechte-von-menschen-mit-behinderungen-zum-23-staatenpruefverfahren-deutschlands

Link zur Stellungnahme der Elternbewegung zur inklusiven Bildung in Deutschland: https://www.mittendrin-koeln.de/aktuell/detail/der-uno-ist-unser-foederalismus-egal

Link zum zweiten und dritten Staatenbericht der Bundesrepublik für den Fachausschuss der UN-BRK: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Internationales/staatenbericht-un-behindertenrechtskonvention.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Alle Dokumente zur Staatenprüfung finden Sie bereits auf den Seiten des UN- Fachausschusses hier: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=2622&Lang=en


09.07.2023: Handreichung Nichtbeschulung / verkürzte Beschulung.

Information für Eltern, Schulen und Jugendämter.

Seit Monaten beschäftigt und belastet uns die wachsende Zahl von Berliner Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen, die verkürzt oder nicht beschult werden. Dies geschieht oft in einem “rechtsfreien Raum”. Selbst die neue Bildungssenatorin, Frau Günther-Wünsch, sprach im Fachbeirat im Juli 2023 von Illegalität.

Zahlen zur Häufigkeit werden noch immer nicht durch den Bildungssenat erhoben, trotz umfangreicher Hinweise und Rückmeldungen seit einigen Jahren, auch über Kleine Anfragen von Abgeordneten im Berliner Senat.

Um gegen diese Praxis von Berliner Schulen vorzugehen hat ein  Netzwerk aus verschiedenen Beratungsstellen, Vereinen, EUTBn, Initiativen, Unterstützer*innen und Jurist*innen in den letzten Monaten eine Handreichung erarbeitet. Sie besteht aus zwei Seiten:

Seite 1 ist für betroffene  Eltern. “Ihr Kind hat ein Recht auf Schule und Bildung. So nicht! Aufklärung für Eltern und Schulen.“

Die Seite 2 ist für Schulen: „Jedes Kind hat ein Recht auf Schule und Bildung. Lehrbuchweg für Schulen und Eltern.“

Die Handreichung können Sie hier herunterladen:
Handreichung Download (PDF, 324 KB, nicht barrierefrei*)
[Achtung: Das PDF ist ein A3 Format. Wenn im Druckmenü „Anpassen“ eingestellt wird, kann auch in A4 ausgedruckt werden]

Das Netzwerk wird in Kürze eine datenschutzkonforme Rückmeldemöglichkeit zur Verfügung stellen, um gemeinsam eine Datenbasis zu sammeln. Wenn Ihr Kind von solchen Maßnahmen betroffen ist oder Sie von einem solchen Fall Kenntnis haben und Zivilcourage für Sie von Bedeutung ist, hinterlassen Sie im Kontaktformular auf dieser Seite eine Nachricht, wenn wir Sie über den Start der Datensammlung  informieren sollen.

Bitte helfen Sie uns, in dem Sie die Information zur Handreichung weiterleiten, um das Menschenrecht auf Schule und Bildung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen an Berliner Schulen abzusichern.

Vielen Dank.


    Datenschutz

    * Wir freuen uns über Unterstützung unserer ehrenamtlichen Arbeit in Form der Erarbeitung der Handreichung in einer barrierefreien Version.

    05.05.2023: Wir protestieren gegen die Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.

    Gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Wohlfahrts-, Sozial- und Behindertenverbänden rufen wir am 5. Mai 2023 zur Demonstration anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung auf. Die Demonstration startet 14 Uhr am Brandenburger Tor. Von dort führt die Route zum Roten Rathaus. Unter dem Motto „Zukunft barrierefrei gestalten“ fordert das Bündnis Barrierefreiheit ohne Wenn und Aber.

    Wir gehen mit auf die Straße, um gegen strukturelle Gewalt im Bildungssystem, gegen Barrieren in den Schulen und in der Schulverwaltung zu protestieren.

    Viele Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen erleben in unserer Stadt, dass sie beim Schulbesuch benachteiligt und diskriminiert werden.

    • Einen passenden Schulplatz für das behinderte und/oder chronisch kranke Kind zu finden, ist für die Familien eine extreme Belastung. Sie werden an vielen Schulen abgewiesen – obwohl jedes Kind das Recht hat, seine Einzugsschule zu besuchen.
    • Dann werden diese Kinder von Amtswegen zu anderen, vom Wohnort weiter entfernten Schulen gefahren, wo sie entweder exklusiv, also nur mit anderen behinderten Kindern, beschult werden – oder sie finden an einer anderen Regelschulen, die sie aufnimmt, diskriminierende Rahmenbedingungen vor. Beides verstößt gegen die UN-BRK.
    • Sonderpädagog*innen fehlen an vielen Schulen. Wo sie sind, werden sie für den Vertretungsunterricht zur Sicherung des Pflichtunterrichts nicht behinderter Kinder eingesetzt anstatt für die rechtmäßige, qualitativ hochwertige Förderung der behinderten und kranken Kinder. Das ist eine strukturelle Diskriminierung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf.
    • Manchmal sind Wissen und Kompetenz im Umgang mit den Behinderungen der Kinder und Jugendlichen in Schulen (unabhängig von der Schulform) so gering, dass von den Mitarbeitenden Konflikte mit den behinderte Schüler*innen produziert werden, die zu Suspendierungen und Schulzeitverkürzugen führen. Aktuell sind nach unserer Schätzung bis zu 1000 Schüler und Schülerinnen in Berlin von schulzeitverkürzenden Maßnahmen betroffen.
    • Mangelhafte bis gänzlich fehlende Rahmenbedingungen und Vorkehrungen, um die Bedürfnisse der einzelnen Kinder und ihre behinderungsbedingten Bedarfe zu beantworten, sind deutliche Ursachen für das Scheitern von Teilhabe in Kita, Schule und Berufsschule.

    Auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) und vieler nationaler Gesetze und Richtlinien sind Menschen mit Behinderungen von einer uneingeschränkten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – so wie sie andere Menschen wahrnehmen können – weit entfernt. Für Kinder und Jugendliche beginnen schon in der Kita sehr belastende und beschämende, teils traumatisierende Erfahrungen, wenn sie als Probelm identifiziert werden und physischer sowie psychischer Gewalt ausgesetzt sind. Immer häufiger werden auch hier keine angemessenen Vorkehrungen zur Verfügung gestellt, es ist leichter diesen Anspruch auf Förderung und Bildung durch verkürzten oder gänzlich gekündigten Kitabesuch zu verwehren. Dass es anders geht, wissen wir. Dafür kämpfen wir.

    „Am 5. Mai wollen wir zeigen, dass wir viele sind und gemeinsam für die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf die Straße gehen. Daher rufen wir alle Berlinerinnen und Berliner auf, sich uns anzuschließen“, so Dominik Peter, Sprecher des Büdnisses.

    Zum Bündnis Protesttag 5. Mai, dem wir uns als  Berliner Bündnis für schulische Inklusion angeschlossen haben, gehören unter anderem der Berliner Behindertenverband, die Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin, die Lebenshilfe Berlin, der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin, der SoVD Berlin-Brandenburg sowie der Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg.

    Die Demo startet 13.30 vor dem Brandenburger Tor mit einer Kundgebung. Ab 14 Uhr laufen wir Unter den Linden zu Alexanderplatz und sind gegen 14.45 Uhr vor dem Roten Rathaus. Dort wird es eine Abschlusskundgebung mit Bühnenprogramm und Infoständen geben. Wir freuen uns über jede und jeden, der mit uns für das Recht auf zukunftsfähige, diskriminierungsfreie schulische Bildung und Erziehung auch für behinderte und chronisch kranke Kinder in Berlin kämpft.

    Das Bündnis für schulische Inklusion findet ihr gemeinsam mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD Berlin-Brandenburg) am Infostand vor dem Roten Rathaus. Dort informieren wir über unsere Arbeit und beraten auch zum Thema Nicht- oder verkürzte Beschulung.

    Weitere Infos: www.protesttag-behinderte.de

    Die vollständige Pressemitteilung hier herunterladen.

    23.08.2022: Gemeinsame Pressekonferenz und Erklärung: Qualitativ hochwertige Inklusive Bildung ist keine Kür sondern Pflicht!

    // Pressesprecher der GEW BERLIN // Geschäftsführer

    Presseerklärung Nr. 41/2022 von Dienstag, dem 23. August 2022

    Qualitativ hochwertige Inklusive Bildung ist keine Kür sondern Pflicht!

    Da insgesamt knapp 1.000 Lehrkräftestellen fehlen, will die Senatsverwaltung bei den sonderpädagogischen Förderstunden sparen. Das hat vor allem negative Auswirkungen auf die Schüler*innen, die dringend spezifische Unterstützung in der Schule benötigen. Bei ihrer Schuljahresauftakt-Pressekonferenz hat die GEW BERLIN gemeinsam mit Interessenvertreter*innen für Menschen mit Behinderungen und dem Berliner Bündnis für schulische Inklusion gegen dieses Vorhaben protestiert.

    Für das neue Schuljahr hat die Senatsverwaltung die Grundlage für die Berechnung des Lehrkräftepersonals (Zumessungsrichtlinie) so geändert, dass Schulen die Anzahl der sonderpädagogischen Förderstunden für Schüler*innen mit dem höchsten Förderbedarf drastisch reduzieren werden können – von 8 auf 3 Wochenstunden pro Kind. „Wenn alle Schulen von der neuen Regelung Gebrauch machen, entspricht dies nach unseren Berechnungen einem Wegfall von 500 vollen Sonderpädagogik-Stellen“, erklärte Tom Erdmann, Vorsitzender der GEW BERLIN. „Schon vorher waren die Rahmenbedingungen für Inklusion an unseren Schulen schlecht. Nun hat sich die Situation jedoch noch weiter verschlechtert. Allein die Statistik zum Lehrkräftebedarf steht durch die Maßnahme besser da“, so Erdmann.

    Betroffen von der neuen Regelung sind Schüler*innen mit Förderbedarf im Sehen (Blindheit), Hören und Kommunikation (Gehörlose) und in den Bereichen Geistige Entwicklung und Autismus. Die gekürzten 5 Sonderpädagogik-Stunden können ersetzt werden durch 7,5 Stunden, die von pädagogischen Unterrichtshilfen, Erzieher*innen oder Betreuer*innen erbracht werden. „Auch wenn das nicht nach einer Kürzung aussieht, kann eine qualitativ hochwertige Bildung für die betroffenen Kinder ohne die dafür ausgebildeten Sonderpädagog*innen nicht umgesetzt werden“, betonte Nuri Kiefer, Grundstufenleiter der Paula-Fürst-Gemeinschaftsschule und Vorsitzender der Vereinigung Berliner Schulleiter*innen in der GEW BERLIN (VBS). Kiefer warnte auch vor den langfristigen Folgen: „Es darf auf keinen Fall zu Veränderungen bei der Bedarfsermittlung an Sonderpädagogiklehrkräften kommen, denn sonst wird die adäquate Einstellung von ausgebildetem Personal und die Schaffung von Studienplätzen unmöglich. Die Lehrkräftestellen müssen weiter als solche aufgeführt werden, so dass eine Rückumwandlung jederzeit möglich ist.“

    „Die Änderung der Berliner Lehrkräfte-Zumessungsrichtlinie ist eine Ungleichbehandlung, die einer einzelnen Gruppe massiv Chancengleichheit versagt“, kritisierte die stellvertretende Vorsitzende des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen, Gerlinde Bendzuck. „Inklusive Bildung ist keine Kür, sondern Pflicht sowie Anspruch und Recht. Es geht um die verbrieften Rechte von Kindern mit Behinderungen auf qualitativ hochwertige Bildung, auf Gleichberechtigung, aktive Teilhabe und Schutz vor Diskriminierung gemäß UN-Behindertenrechtskonvention. Wir beobachten Rückschritte der schulischen Inklusion“, betonte Bendzuck. Sie kritisierte außerdem, dass die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen nicht beteiligt wurde, obwohl eine Beteiligung bei allen Belangen, die Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt betreffen, im Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) vorgeschrieben ist. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) sieht hier einen Verstoß gegen die Beteiligungspflicht und spricht sich dafür aus, eine Verbandsklage gegen die veränderte Vorschrift auf den Weg zu bringen.

    Anne Lautsch vom Bündnis für schulische Inklusion beschrieb, wie schwierig die Situation für die Familien ist: „Es gibt viele verzweifelte Eltern, die sich gezwungen sehen, ihr Kind an einer Förderschule anzumelden oder dorthin zu wechseln, obwohl sie sich für ihr Kind eine wohnortnahe inklusive Schule wünschen und eigentlich auch den Anspruch darauf haben. Angesichts der fehlenden Ressourcen und noch schlechterer Bedingungen an Regelschulen durch die vorgesehenen Änderungen fürchten sie gravierende Verschlechterungen, zum Beispiel dass noch mehr Kinder nur verkürzten oder gar keinen Unterricht mehr haben. Hinzu kommt, dass auch die Plätze an Förderzentren rar sind. In einigen Berliner Bezirken müssen Kinder auf Förderzentren in Nachbarbezirken oder gar nach Brandenburg ausweichen. Hier stellt dann die Beförderung ein zusätzliches Problem dar, da sie nicht ohne Weiteres übernommen wird .“ Die Eltern gehen davon aus, dass es in der Folge zu einem weiteren Ausbau der Förderzentren kommen wird und auch die Exklusionsquote ansteigt.

    Da die Senatsverwaltung bei nicht ausreichend verfügbaren Personalressourcen seit jeher der Sicherung des Pflichtunterrichts Priorität einräumt, kommt es ohnehin schon tagtäglich zum Ausfall von Förderstunden und zur Benachteiligung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen. „An dieser Stelle muss dringend umgesteuert werden, denn die Sicherung qualitativ hochwertiger Bildung ist ein Menschenrecht. Die Politik ist in der Pflicht, die Strukturen dafür zu schaffen. Die Kinder, die mehr Unterstützung brauchen, müssen in den Fokus gerückt werden und dürfen nicht die einzige Gruppe sein, auf deren Kosten gespart wird. Es müssen Lösungen gefunden werden, die nicht vor allem den Schwächsten schaden. Förderstunden sollten zudem verbindlich von der Vertretung ausgenommen sein“, forderte Karin Petzold, Grundschullehrerin und Leiterin des Vorstandsbereichs Schule der GEW BERLIN.

    Download der Presse-Erklärung (PDF, 544KB)

    1.06.2022: Förderstunden sind unverhandelbar! Offener Brief an die Senatsverwaltung für Bildung

    Sehr geehrte Senatorin Busse, sehr geehrter Staatssekretär Bozkurt, sehr geehrter Staatssekretär Slotty,

    schon wieder erreichen uns Nachrichten über Pläne Ihres Hauses – erneut auf Umwegen –, die Schülerinnen und Schüler mit sehr hohen und spezifischen Förderbedarfen belasten.

    Kindern und Jugendlichen mit den Förderstufen I bzw. II im Sehen (Blindheit), Hören und Kommunikation (Gehörlose), Geistige Entwicklung und Autismus wollen Sie die sonderpädagogische Förderung von 8 auf 3 Wochenstunden pro Kind reduzieren.

    Vergleiche Zumessungsrichtlinien:

    Seit dem wir von Ihren neuen Zumessungsrichtlinien Kenntnis haben, tauschen wir uns schon wieder intensiv mit Verbänden, Fachstellen, Betroffenen… aus,  wie vor vier Wochen! Die meisten Kritikpunkte unseres Bündnisbriefes vom 05. Mai 2022, denen sich weit über 40 unterzeichnende Organisationen und über 150 Einzelpersonen angeschlossen haben, treffen auch auf diese neue Ungeheuerlichkeit zu. Denn die drohende Kürzung der bereits viel zu geringen Anzahl sonderpädagogischer Förderstunden ist unzumutbar.

    Es reicht! 

    Wir, die im Berliner Bündnis für schulische Inklusion vereinten Gremien, Verbände, Vereine, Initiativen und Betroffenen, sagen:

    1. Die Höhe der Förderstunden der Förderschwerpunktgruppe 3 – es sind aktuell nur 8 h die Woche, oft fremdverwendet und intransparent für Eltern – ist unverhandelbar. Das Menschenrecht auf Bildung darf nicht durch noch mehr Betreuung, Abschiebung oder nicht notwendig qualifizierten Ressourcen in Berlin geschwächt werden!

    2. Es geht nicht nur um Quantität, wo wir uns ein gemeinsames, transparentes Verständnis wünschen, sondern auch um eine Garantie für die Qualität inklusiver Beschulung. Dem wird Ihre neue Planung, ausgerechnet bei Schülerinnen und Schüler mit sehr hohen und spezifischen Förderbedarfen in den Schulen, das bereits geringe Maß an Qualität zu abzubauen, überhaupt nicht gerecht!

    3. Wir wiederholen: Neben der vollumfänglichen Umsetzung von formellen, sächlichen und personellen Gegebenheiten, können Kinder mit ihren Kompetenzen, Bedarfen und Bedürfnissen nur dann lernen, teilhaben und ihren eigenen Ausgangslagen entsprechend gefördert werden, wenn die Qualität stimmt. Dies bedeutet, dass Kinder mit Förderbedarf, insbesondere jene mit hohen und spezifischen Bedarfen, nicht einfach nur dabei sind. Die gleichberechtigte aktive Teilnahme am schulischen Lernen in der Schulgemeinschaft ist ein Menschenrecht.

    4. Wir fordern, dass alle Kinder chancengleich und gleichberechtigt lernen. Unter den aktuellen Bedingungen heißt das, dass im selben Umfang sonderpädagogische Förderstunden ermöglicht werden müssen, wie Unterrichtsstunden in den Klassen geplant sind. Dafür ist eine Erhöhung der sonderpädagogischen Förderstunden notwendig. Chancengleiches Lernen braucht Förderstunden, und zwar Förderstunden mit Qualität.

    Wir gehen davon aus, dass das unser und Ihr Ziel ist: die UN-BRK in der Berliner Bildung umzusetzen.

    Wir  fordern  die Senatsverwaltung erneut auf, ein Beteiligungsformat einzurichten, in das alle Betroffenen und Beteiligten fortlaufend partizipativ eingebunden sind, damit Inklusion in Berliner Schulen tatsächlich Fortschritte bei der Umsetzung macht. Ohne diese Bereitschaft zur Kooperation, die nach Art. 4 Abs. 3 UN-BRK verpflichtend ist, werden erfahrungsgemäß immer wieder neue Pläne zur Umsetzung des ganzen Gegenteils von Inklusion durch Verantwortliche erdacht werden. 

    Wir sind gern bereit, Sie mit unserer Expertise und unseren Erfahrungen zu unterstützen und dabei zu beraten, wie ein kurz-, mittel- und langfristigen Umsetzungskonzept für Inklusion in Berliner Grund- und Oberschulen nachhaltig und verlässlich geplant werden kann. Nur auf so einer Grundlage gewinnen wir Klarheit über die notwendigen finanziellen Mittel und können deren Bereitstellung sichern! An den Schwächsten kann und darf nichts mehr gespart werden.

    Mit freundlichen Grüßen übereinanderliegende gezeichnete Hände als Umrisse

    Anne Lautsch und Maike Dieckmann
    für das Berliner Bündnis für schulische Inklusion

     

    PS: Unser Leitbild, unsere Forderungen und vieles mehr finden Sie auf unserer Internetseite: https://buendnis-inklusion.berlin/forderungen/

     

    Hier kann der offene Brief als PDF heruntergeladen werden.