Das Berliner Bündnis für schulische Inklusion übt scharfe Kritik an der geplanten Zumessungsrichtlinie für das Schuljahr 2025/26. Denn darin werden die sonderpädagogischen Förderstunden im Bereich Lernen, emotionale-soziale Entwicklung und Sprache umverteilt, was in der Praxis heißt, sie fehlen bei den Schülerinnen und Schülern eben genau mit diesen Bedarfen.
Der tatsächliche individuelle Bedarf jeden einzelnen Kindes soll im Fokus sein
Die Umstellung der Zumessungsrichtlinie in Verbindung mit der veränderten Vergabe der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte dient laut SenBJF einer gerechteren Ressourcenzuteilung und einer besseren Unterstützung für belastete Schulen. Das sind schöne Worte für eine verheerende Maßnahme. Das Berliner Bündnis für schulische Inklusion warnt, dass diese Änderungen bestehende Benachteiligungen verstärken und die Inklusion von Kindern mit Behinderungen noch schwieriger wird, als sie sowieso schon in Berlin ist. Um das Ziel der Chancengleichheit wirklich zu erreichen, ist es unabdingbar, dass bei der Zuteilung von Ressourcen nicht nur strukturelle Belastungen, sondern auch der tatsächliche individuelle Bedarf jedes einzelnen Kindes im Fokus bleibt. Dass Berliner Grundschulen zukünftig gleich viele zusätzliche Lehrkräftestunden für Inklusion erhalten sollen, unabhängig davon, wie viele Schüler*innen mit den Förderbedarfen Sprache, Lernen oder emotional-soziale Entwicklung dort lernen, verschärft die Ungerechtigkeit im Berliner Schulsystem und diskriminiert behinderte Schüler und Schülerinnen.
„Die geplante pauschale Zuweisung von Förderstunden für alle Schulen, ohne Berücksichtigung des individuellen Bedarfs an jeder einzelnen Schule, schadet den Anstrengungen vieler Schulen in Berlin inklusiv zu arbeiten, alle Kinder aus der Nachbarschaft gut zu beschulen.“, erklärt das Bündnis. Die Pauschalisierung führt zu einer massiven Benachteiligung von Schulen, die besonders viele Kinder mit spezifischen Förderbedarfen betreuen – insbesondere solche mit emotional-sozialen Auffälligkeiten oder Sprach- und Lernschwierigkeiten.
Zusätzlich zu dieser problematischen Umverteilung hat die kürzlich erfolgte Neuregelung der Förderschwerpunktzuweisung erhebliche Auswirkungen auf die konkrete Förderung betroffener Schüler*innen. Insbesondere betrifft dies Kinder mit Behinderungen, die früher mit Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“ gefördert waren, wie etwa Kinder mit fetaler Alkoholspektrumstörung (FASD). Da der Förderschwerpunkt nun auf motorische Einschränkungen reduziert wurde, bleiben diese Kinder ohne die notwendige sonderpädagogische Unterstützung, denn für den Förderschwerpunkt “Emotionale und soziale Entwicklung” gibt es bis zur 3. Klasse gar keine weiteren Hilfen in der angeblich verlässlichen Grundausstattung. Diese Entwicklung vergrößert die bereits bestehenden Lücken in der Versorgung dieser und anderer neurodivergenter Kinder. Einige müssen aufgrund der Aberkennung des Förderschwerpunkts sogar die Schule wechseln. Das ist ein ungeheurer Vorgang, diese betroffenen Kinder einer derartigen Belastung auszusetzen.
„Die Umstellung bei der Zuweisung von Förderschwerpunkten, die eine grundlegende Neudefinition von Förderbedarfen mit sich bringt, verstärkt die Problematik der pauschalisierten Förderstunden. Kinder mit emotional-sozialen Auffälligkeiten, die aufgrund der neuen Förderschwerpunktzuweisung nicht mehr ausreichend unterstützt werden können, sind faktisch von einer angemessenen Förderung ausgeschlossen. Viele von ihnen werden verkürzt beschult oder gar nicht beschult“, so das Bündnis.
2000 unbeschulte und verkürzt beschulte Kinder
In Verbindung mit den geplanten Änderungen in der Zumessungsrichtlinie führt dies zu einer unzureichenden Ressourcenzuweisung für die betroffenen Schulen. Diese neuen Regelungen schaffen eine ungleiche Verteilung von Ressourcen, die insbesondere Schulen mit einem hohen Anteil an Kindern mit speziellen Förderbedarfen benachteiligen. Das Bündnis befürchtet, dass die ohnehin schon steigende Zahl von nicht beschulten oder verkürzt beschulten Kindern durch diese Veränderungen weiter ansteigen wird. Das Bündnis hat kürzlich aus gut unterrichteten Kreisen erfahren, dass die Schätzung, dass es in Berlin über 1000 unbeschulte Kinder gibt, leider von der Realität noch übertroffen wird, da es einer Erhebung der Sen BJF zufolge wohl ca. 2000 Kinder sind.
„Die pauschale Umverteilung von Sonderpädagogikstunden für die Förderschwerpunkte Lernen, emotional-soziale Entwicklung und Sprache, kombiniert mit der unzureichenden Berücksichtigung der neuen Förderschwerpunktzuweisungen, stellt einen Rückschritt in der inklusiven Bildung dar. Wir fordern die Senatsverwaltung auf, die Zumessungsrichtlinie zu überarbeiten, um den tatsächlichen Bedürfnissen der Schüler*innen gerecht zu werden“, so das Bündnis. Zudem müssen die Schulen, die bisher schon bereit waren, überdurchschnittlich viele Kinder mit Behinderung aufzunehmen, auch überdurchschnittlich unterstützt werden.
Kontakt:
Gesine Wulf
0177 72 35 93 3
Janine Schott
0151 58 10 32 17
Berliner Bündnis für schulische Inklusion
info@buendnis-inklusion.berlin
PS: Unser Leitbild, unsere Forderungen und vieles mehr finden Sie auf unserer Internetseite:
https://buendnis-inklusion.berlin/forderungen/