Vor mittlerweile 12 Jahren hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die Behindertenrechtskonvention (BRK) der Vereinten Nationen (UN) umzusetzen. Der Mensch sollte fortan im Mittelpunkt stehen, nicht mehr das System. Dieses sollte sich umgekehrt den Menschen mit Behinderung anpassen.
Und nun, 12 Jahre später, grübele ich immer noch. Darüber, warum diese Verpflichtung an verschiedenen Stellen in der Schul- und Bildungsverwaltung, aber auch in den Schulen selbst – noch nicht wirklich angekommen ist. Beispiele dafür gibt es viele.
Fangen wir damit an, wie den Interessen derer begegnet wird, die „Inklusion“ quasi erfunden haben und seit März 2009 gemäß Art. 4 (3) der UN-BRK fortwährend auf die Verpflichtung zu ihrer Umsetzung verweisen. Diese Vertreter*innen vermitteln wo es umfassende strukturelle Defizite gibt, sie bringen sich ein, wo Grundlagen im Sinne und nach Verpflichtung der UN-BRK geschaffen werden müssen. Sie verteidigen Rechte, fordern Rahmenbedingungen ein, korrigieren mühselig wesentliche Vorhaben, streiten – auch mal emotional. Dies, da noch immer häufig hinter verschlossenen Türen, und oft ohne rechtmäßige, frühzeitige und stetige Beteiligung derer um die es geht, agiert wird. Continue reading „Kolumne Mai 2021: 16:38 Uhr zu spät für Inklusion“