// Pressesprecher der GEW BERLIN // Geschäftsführer
Presseerklärung Nr. 41/2022 von Dienstag, dem 23. August 2022
Qualitativ hochwertige Inklusive Bildung ist keine Kür sondern Pflicht!
Da insgesamt knapp 1.000 Lehrkräftestellen fehlen, will die Senatsverwaltung bei den sonderpädagogischen Förderstunden sparen. Das hat vor allem negative Auswirkungen auf die Schüler*innen, die dringend spezifische Unterstützung in der Schule benötigen. Bei ihrer Schuljahresauftakt-Pressekonferenz hat die GEW BERLIN gemeinsam mit Interessenvertreter*innen für Menschen mit Behinderungen und dem Berliner Bündnis für schulische Inklusion gegen dieses Vorhaben protestiert.
Für das neue Schuljahr hat die Senatsverwaltung die Grundlage für die Berechnung des Lehrkräftepersonals (Zumessungsrichtlinie) so geändert, dass Schulen die Anzahl der sonderpädagogischen Förderstunden für Schüler*innen mit dem höchsten Förderbedarf drastisch reduzieren werden können – von 8 auf 3 Wochenstunden pro Kind. „Wenn alle Schulen von der neuen Regelung Gebrauch machen, entspricht dies nach unseren Berechnungen einem Wegfall von 500 vollen Sonderpädagogik-Stellen“, erklärte Tom Erdmann, Vorsitzender der GEW BERLIN. „Schon vorher waren die Rahmenbedingungen für Inklusion an unseren Schulen schlecht. Nun hat sich die Situation jedoch noch weiter verschlechtert. Allein die Statistik zum Lehrkräftebedarf steht durch die Maßnahme besser da“, so Erdmann.
Betroffen von der neuen Regelung sind Schüler*innen mit Förderbedarf im Sehen (Blindheit), Hören und Kommunikation (Gehörlose) und in den Bereichen Geistige Entwicklung und Autismus. Die gekürzten 5 Sonderpädagogik-Stunden können ersetzt werden durch 7,5 Stunden, die von pädagogischen Unterrichtshilfen, Erzieher*innen oder Betreuer*innen erbracht werden. „Auch wenn das nicht nach einer Kürzung aussieht, kann eine qualitativ hochwertige Bildung für die betroffenen Kinder ohne die dafür ausgebildeten Sonderpädagog*innen nicht umgesetzt werden“, betonte Nuri Kiefer, Grundstufenleiter der Paula-Fürst-Gemeinschaftsschule und Vorsitzender der Vereinigung Berliner Schulleiter*innen in der GEW BERLIN (VBS). Kiefer warnte auch vor den langfristigen Folgen: „Es darf auf keinen Fall zu Veränderungen bei der Bedarfsermittlung an Sonderpädagogiklehrkräften kommen, denn sonst wird die adäquate Einstellung von ausgebildetem Personal und die Schaffung von Studienplätzen unmöglich. Die Lehrkräftestellen müssen weiter als solche aufgeführt werden, so dass eine Rückumwandlung jederzeit möglich ist.“
„Die Änderung der Berliner Lehrkräfte-Zumessungsrichtlinie ist eine Ungleichbehandlung, die einer einzelnen Gruppe massiv Chancengleichheit versagt“, kritisierte die stellvertretende Vorsitzende des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen, Gerlinde Bendzuck. „Inklusive Bildung ist keine Kür, sondern Pflicht sowie Anspruch und Recht. Es geht um die verbrieften Rechte von Kindern mit Behinderungen auf qualitativ hochwertige Bildung, auf Gleichberechtigung, aktive Teilhabe und Schutz vor Diskriminierung gemäß UN-Behindertenrechtskonvention. Wir beobachten Rückschritte der schulischen Inklusion“, betonte Bendzuck. Sie kritisierte außerdem, dass die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen nicht beteiligt wurde, obwohl eine Beteiligung bei allen Belangen, die Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt betreffen, im Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) vorgeschrieben ist. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) sieht hier einen Verstoß gegen die Beteiligungspflicht und spricht sich dafür aus, eine Verbandsklage gegen die veränderte Vorschrift auf den Weg zu bringen.
Anne Lautsch vom Bündnis für schulische Inklusion beschrieb, wie schwierig die Situation für die Familien ist: „Es gibt viele verzweifelte Eltern, die sich gezwungen sehen, ihr Kind an einer Förderschule anzumelden oder dorthin zu wechseln, obwohl sie sich für ihr Kind eine wohnortnahe inklusive Schule wünschen und eigentlich auch den Anspruch darauf haben. Angesichts der fehlenden Ressourcen und noch schlechterer Bedingungen an Regelschulen durch die vorgesehenen Änderungen fürchten sie gravierende Verschlechterungen, zum Beispiel dass noch mehr Kinder nur verkürzten oder gar keinen Unterricht mehr haben. Hinzu kommt, dass auch die Plätze an Förderzentren rar sind. In einigen Berliner Bezirken müssen Kinder auf Förderzentren in Nachbarbezirken oder gar nach Brandenburg ausweichen. Hier stellt dann die Beförderung ein zusätzliches Problem dar, da sie nicht ohne Weiteres übernommen wird .“ Die Eltern gehen davon aus, dass es in der Folge zu einem weiteren Ausbau der Förderzentren kommen wird und auch die Exklusionsquote ansteigt.
Da die Senatsverwaltung bei nicht ausreichend verfügbaren Personalressourcen seit jeher der Sicherung des Pflichtunterrichts Priorität einräumt, kommt es ohnehin schon tagtäglich zum Ausfall von Förderstunden und zur Benachteiligung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen. „An dieser Stelle muss dringend umgesteuert werden, denn die Sicherung qualitativ hochwertiger Bildung ist ein Menschenrecht. Die Politik ist in der Pflicht, die Strukturen dafür zu schaffen. Die Kinder, die mehr Unterstützung brauchen, müssen in den Fokus gerückt werden und dürfen nicht die einzige Gruppe sein, auf deren Kosten gespart wird. Es müssen Lösungen gefunden werden, die nicht vor allem den Schwächsten schaden. Förderstunden sollten zudem verbindlich von der Vertretung ausgenommen sein“, forderte Karin Petzold, Grundschullehrerin und Leiterin des Vorstandsbereichs Schule der GEW BERLIN.
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