05.05.2023 Wir protestieren gegen die Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.

Gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Wohlfahrts-, Sozial- und Behindertenverbänden rufen wir am 5. Mai 2023 zur Demonstration anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung auf. Die Demonstration startet 14 Uhr am Brandenburger Tor. Von dort führt die Route zum Roten Rathaus. Unter dem Motto „Zukunft barrierefrei gestalten“ fordert das Bündnis Barrierefreiheit ohne Wenn und Aber.

Wir gehen mit auf die Straße, um gegen strukturelle Gewalt im Bildungssystem, gegen Barrieren in den Schulen und in der Schulverwaltung zu protestieren.

Viele Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen erleben in unserer Stadt, dass sie beim Schulbesuch benachteiligt und diskriminiert werden.

  • Einen passenden Schulplatz für das behinderte und/oder chronisch kranke Kind zu finden, ist für die Familien eine extreme Belastung. Sie werden an vielen Schulen abgewiesen – obwohl jedes Kind das Recht hat, seine Einzugsschule zu besuchen.
  • Dann werden diese Kinder von Amtswegen zu anderen, vom Wohnort weiter entfernten Schulen gefahren, wo sie entweder exklusiv, also nur mit anderen behinderten Kindern, beschult werden – oder sie finden an einer anderen Regelschulen, die sie aufnimmt, diskriminierende Rahmenbedingungen vor. Beides verstößt gegen die UN-BRK.
  • Sonderpädagog*innen fehlen an vielen Schulen. Wo sie sind, werden sie für den Vertretungsunterricht zur Sicherung des Pflichtunterrichts nicht behinderter Kinder eingesetzt anstatt für die rechtmäßige, qualitativ hochwertige Förderung der behinderten und kranken Kinder. Das ist eine strukturelle Diskriminierung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf.
  • Manchmal sind Wissen und Kompetenz im Umgang mit den Behinderungen der Kinder und Jugendlichen in Schulen (unabhängig von der Schulform) so gering, dass von den Mitarbeitenden Konflikte mit den behinderte Schüler*innen produziert werden, die zu Suspendierungen und Schulzeitverkürzugen führen. Aktuell sind nach unserer Schätzung bis zu 1000 Schüler und Schülerinnen in Berlin von schulzeitverkürzenden Maßnahmen betroffen.
  • Mangelhafte bis gänzlich fehlende Rahmenbedingungen und Vorkehrungen, um die Bedürfnisse der einzelnen Kinder und ihre behinderungsbedingten Bedarfe zu beantworten, sind deutliche Ursachen für das Scheitern von Teilhabe in Kita, Schule und Berufsschule.

Auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) und vieler nationaler Gesetze und Richtlinien sind Menschen mit Behinderungen von einer uneingeschränkten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – so wie sie andere Menschen wahrnehmen können – weit entfernt. Für Kinder und Jugendliche beginnen schon in der Kita sehr belastende und beschämende, teils traumatisierende Erfahrungen, wenn sie als Probelm identifiziert werden und physischer sowie psychischer Gewalt ausgesetzt sind. Immer häufiger werden auch hier keine angemessenen Vorkehrungen zur Verfügung gestellt, es ist leichter diesen Anspruch auf Förderung und Bildung durch verkürzten oder gänzlich gekündigten Kitabesuch zu verwehren. Dass es anders geht, wissen wir. Dafür kämpfen wir.

„Am 5. Mai wollen wir zeigen, dass wir viele sind und gemeinsam für die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf die Straße gehen. Daher rufen wir alle Berlinerinnen und Berliner auf, sich uns anzuschließen“, so Dominik Peter, Sprecher des Büdnisses.

Zum Bündnis Protesttag 5. Mai, dem wir uns als  Berliner Bündnis für schulische Inklusion angeschlossen haben, gehören unter anderem der Berliner Behindertenverband, die Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin, die Lebenshilfe Berlin, der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin, der SoVD Berlin-Brandenburg sowie der Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg. 

Die Demo startet 13.30 vor dem Brandenburger Tor mit einer Kundgebung. Ab 14 Uhr laufen wir Unter den Linden zu Alexanderplatz und sind gegen 14.45 Uhr vor dem Roten Rathaus. Dort wird es eine Abschlusskundgebung mit Bühnenprogramm und Infoständen geben. Wir freuen uns über jede und jeden, der mit uns für das Recht auf zukunftsfähige, diskriminierungsfreie schulische Bildung und Erziehung auch für behinderte und chronisch kranke Kinder in Berlin kämpft.

Das Bündnis für schulische Inklusion findet ihr gemeinsam mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD Berlin-Brandenburg) am Infostand vor dem Roten Rathaus. Dort informieren wir über unsere Arbeit und beraten auch zum Thema Nicht- oder verkürzte Beschulung.

Weitere Infos: www.protesttag-behinderte.de

Die vollständige Pressemitteilung hier herunterladen.

23.08.2022 Gemeinsame Pressekonferenz und Erklärung: Qualitativ hochwertige Inklusive Bildung ist keine Kür sondern Pflicht!

// Pressesprecher der GEW BERLIN // Geschäftsführer

Presseerklärung Nr. 41/2022 von Dienstag, dem 23. August 2022

Qualitativ hochwertige Inklusive Bildung ist keine Kür sondern Pflicht!

Da insgesamt knapp 1.000 Lehrkräftestellen fehlen, will die Senatsverwaltung bei den sonderpädagogischen Förderstunden sparen. Das hat vor allem negative Auswirkungen auf die Schüler*innen, die dringend spezifische Unterstützung in der Schule benötigen. Bei ihrer Schuljahresauftakt-Pressekonferenz hat die GEW BERLIN gemeinsam mit Interessenvertreter*innen für Menschen mit Behinderungen und dem Berliner Bündnis für schulische Inklusion gegen dieses Vorhaben protestiert.

Für das neue Schuljahr hat die Senatsverwaltung die Grundlage für die Berechnung des Lehrkräftepersonals (Zumessungsrichtlinie) so geändert, dass Schulen die Anzahl der sonderpädagogischen Förderstunden für Schüler*innen mit dem höchsten Förderbedarf drastisch reduzieren werden können – von 8 auf 3 Wochenstunden pro Kind. „Wenn alle Schulen von der neuen Regelung Gebrauch machen, entspricht dies nach unseren Berechnungen einem Wegfall von 500 vollen Sonderpädagogik-Stellen“, erklärte Tom Erdmann, Vorsitzender der GEW BERLIN. „Schon vorher waren die Rahmenbedingungen für Inklusion an unseren Schulen schlecht. Nun hat sich die Situation jedoch noch weiter verschlechtert. Allein die Statistik zum Lehrkräftebedarf steht durch die Maßnahme besser da“, so Erdmann.

Betroffen von der neuen Regelung sind Schüler*innen mit Förderbedarf im Sehen (Blindheit), Hören und Kommunikation (Gehörlose) und in den Bereichen Geistige Entwicklung und Autismus. Die gekürzten 5 Sonderpädagogik-Stunden können ersetzt werden durch 7,5 Stunden, die von pädagogischen Unterrichtshilfen, Erzieher*innen oder Betreuer*innen erbracht werden. „Auch wenn das nicht nach einer Kürzung aussieht, kann eine qualitativ hochwertige Bildung für die betroffenen Kinder ohne die dafür ausgebildeten Sonderpädagog*innen nicht umgesetzt werden“, betonte Nuri Kiefer, Grundstufenleiter der Paula-Fürst-Gemeinschaftsschule und Vorsitzender der Vereinigung Berliner Schulleiter*innen in der GEW BERLIN (VBS). Kiefer warnte auch vor den langfristigen Folgen: „Es darf auf keinen Fall zu Veränderungen bei der Bedarfsermittlung an Sonderpädagogiklehrkräften kommen, denn sonst wird die adäquate Einstellung von ausgebildetem Personal und die Schaffung von Studienplätzen unmöglich. Die Lehrkräftestellen müssen weiter als solche aufgeführt werden, so dass eine Rückumwandlung jederzeit möglich ist.“

„Die Änderung der Berliner Lehrkräfte-Zumessungsrichtlinie ist eine Ungleichbehandlung, die einer einzelnen Gruppe massiv Chancengleichheit versagt“, kritisierte die stellvertretende Vorsitzende des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen, Gerlinde Bendzuck. „Inklusive Bildung ist keine Kür, sondern Pflicht sowie Anspruch und Recht. Es geht um die verbrieften Rechte von Kindern mit Behinderungen auf qualitativ hochwertige Bildung, auf Gleichberechtigung, aktive Teilhabe und Schutz vor Diskriminierung gemäß UN-Behindertenrechtskonvention. Wir beobachten Rückschritte der schulischen Inklusion“, betonte Bendzuck. Sie kritisierte außerdem, dass die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen nicht beteiligt wurde, obwohl eine Beteiligung bei allen Belangen, die Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt betreffen, im Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) vorgeschrieben ist. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) sieht hier einen Verstoß gegen die Beteiligungspflicht und spricht sich dafür aus, eine Verbandsklage gegen die veränderte Vorschrift auf den Weg zu bringen.

Anne Lautsch vom Bündnis für schulische Inklusion beschrieb, wie schwierig die Situation für die Familien ist: „Es gibt viele verzweifelte Eltern, die sich gezwungen sehen, ihr Kind an einer Förderschule anzumelden oder dorthin zu wechseln, obwohl sie sich für ihr Kind eine wohnortnahe inklusive Schule wünschen und eigentlich auch den Anspruch darauf haben. Angesichts der fehlenden Ressourcen und noch schlechterer Bedingungen an Regelschulen durch die vorgesehenen Änderungen fürchten sie gravierende Verschlechterungen, zum Beispiel dass noch mehr Kinder nur verkürzten oder gar keinen Unterricht mehr haben. Hinzu kommt, dass auch die Plätze an Förderzentren rar sind. In einigen Berliner Bezirken müssen Kinder auf Förderzentren in Nachbarbezirken oder gar nach Brandenburg ausweichen. Hier stellt dann die Beförderung ein zusätzliches Problem dar, da sie nicht ohne Weiteres übernommen wird .“ Die Eltern gehen davon aus, dass es in der Folge zu einem weiteren Ausbau der Förderzentren kommen wird und auch die Exklusionsquote ansteigt.

Da die Senatsverwaltung bei nicht ausreichend verfügbaren Personalressourcen seit jeher der Sicherung des Pflichtunterrichts Priorität einräumt, kommt es ohnehin schon tagtäglich zum Ausfall von Förderstunden und zur Benachteiligung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen. „An dieser Stelle muss dringend umgesteuert werden, denn die Sicherung qualitativ hochwertiger Bildung ist ein Menschenrecht. Die Politik ist in der Pflicht, die Strukturen dafür zu schaffen. Die Kinder, die mehr Unterstützung brauchen, müssen in den Fokus gerückt werden und dürfen nicht die einzige Gruppe sein, auf deren Kosten gespart wird. Es müssen Lösungen gefunden werden, die nicht vor allem den Schwächsten schaden. Förderstunden sollten zudem verbindlich von der Vertretung ausgenommen sein“, forderte Karin Petzold, Grundschullehrerin und Leiterin des Vorstandsbereichs Schule der GEW BERLIN.

Download der Presse-Erklärung (PDF, 544KB)

1.06.2022: Förderstunden sind unverhandelbar! Offener Brief an die Senatsverwaltung für Bildung

Sehr geehrte Senatorin Busse, sehr geehrter Staatssekretär Bozkurt, sehr geehrter Staatssekretär Slotty,

schon wieder erreichen uns Nachrichten über Pläne Ihres Hauses – erneut auf Umwegen –, die Schülerinnen und Schüler mit sehr hohen und spezifischen Förderbedarfen belasten.

Kindern und Jugendlichen mit den Förderstufen I bzw. II im Sehen (Blindheit), Hören und Kommunikation (Gehörlose), Geistige Entwicklung und Autismus wollen Sie die sonderpädagogische Förderung von 8 auf 3 Wochenstunden pro Kind reduzieren.

Vergleiche Zumessungsrichtlinien:

Seit dem wir von Ihren neuen Zumessungsrichtlinien Kenntnis haben, tauschen wir uns schon wieder intensiv mit Verbänden, Fachstellen, Betroffenen… aus,  wie vor vier Wochen! Die meisten Kritikpunkte unseres Bündnisbriefes vom 05. Mai 2022, denen sich weit über 40 unterzeichnende Organisationen und über 150 Einzelpersonen angeschlossen haben, treffen auch auf diese neue Ungeheuerlichkeit zu. Denn die drohende Kürzung der bereits viel zu geringen Anzahl sonderpädagogischer Förderstunden ist unzumutbar.

Es reicht! 

Wir, die im Berliner Bündnis für schulische Inklusion vereinten Gremien, Verbände, Vereine, Initiativen und Betroffenen, sagen:

  1. Die Höhe der Förderstunden der Förderschwerpunktgruppe 3 – es sind aktuell nur 8 h die Woche, oft fremdverwendet und intransparent für Eltern – ist unverhandelbar. Das Menschenrecht auf Bildung darf nicht durch noch mehr Betreuung, Abschiebung oder nicht notwendig qualifizierten Ressourcen in Berlin geschwächt werden!

  2. Es geht nicht nur um Quantität, wo wir uns ein gemeinsames, transparentes Verständnis wünschen, sondern auch um eine Garantie für die Qualität inklusiver Beschulung. Dem wird Ihre neue Planung, ausgerechnet bei Schülerinnen und Schüler mit sehr hohen und spezifischen Förderbedarfen in den Schulen, das bereits geringe Maß an Qualität zu abzubauen, überhaupt nicht gerecht!

  3. Wir wiederholen: Neben der vollumfänglichen Umsetzung von formellen, sächlichen und personellen Gegebenheiten, können Kinder mit ihren Kompetenzen, Bedarfen und Bedürfnissen nur dann lernen, teilhaben und ihren eigenen Ausgangslagen entsprechend gefördert werden, wenn die Qualität stimmt. Dies bedeutet, dass Kinder mit Förderbedarf, insbesondere jene mit hohen und spezifischen Bedarfen, nicht einfach nur dabei sind. Die gleichberechtigte aktive Teilnahme am schulischen Lernen in der Schulgemeinschaft ist ein Menschenrecht.

  4. Wir fordern, dass alle Kinder chancengleich und gleichberechtigt lernen. Unter den aktuellen Bedingungen heißt das, dass im selben Umfang sonderpädagogische Förderstunden ermöglicht werden müssen, wie Unterrichtsstunden in den Klassen geplant sind. Dafür ist eine Erhöhung der sonderpädagogischen Förderstunden notwendig. Chancengleiches Lernen braucht Förderstunden, und zwar Förderstunden mit Qualität.

Wir gehen davon aus, dass das unser und Ihr Ziel ist: die UN-BRK in der Berliner Bildung umzusetzen.

Wir  fordern  die Senatsverwaltung erneut auf, ein Beteiligungsformat einzurichten, in das alle Betroffenen und Beteiligten fortlaufend partizipativ eingebunden sind, damit Inklusion in Berliner Schulen tatsächlich Fortschritte bei der Umsetzung macht. Ohne diese Bereitschaft zur Kooperation, die nach Art. 4 Abs. 3 UN-BRK verpflichtend ist, werden erfahrungsgemäß immer wieder neue Pläne zur Umsetzung des ganzen Gegenteils von Inklusion durch Verantwortliche erdacht werden. 

Wir sind gern bereit, Sie mit unserer Expertise und unseren Erfahrungen zu unterstützen und dabei zu beraten, wie ein kurz-, mittel- und langfristigen Umsetzungskonzept für Inklusion in Berliner Grund- und Oberschulen nachhaltig und verlässlich geplant werden kann. Nur auf so einer Grundlage gewinnen wir Klarheit über die notwendigen finanziellen Mittel und können deren Bereitstellung sichern! An den Schwächsten kann und darf nichts mehr gespart werden.

Mit freundlichen Grüßen übereinanderliegende gezeichnete Hände als Umrisse

Anne Lautsch und Maike Dieckmann
für das Berliner Bündnis für schulische Inklusion

 

PS: Unser Leitbild, unsere Forderungen und vieles mehr finden Sie auf unserer Internetseite: https://buendnis-inklusion.berlin/forderungen/

 

Hier kann der offene Brief als PDF heruntergeladen werden.